Prüfen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit nach dem BFSG
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für bestehende Webshops. Conforma prüft eine Seite Ihrer Website nach WCAG 2.2 AA und EN 301 549 und zeigt Ihnen für jedes Problem die Lösung. Geben Sie die Adresse ein:
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Bilder brauchen einen Alternativtext
WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Geben Sie jedem Bild ein beschreibendes alt-Attribut; verwenden Sie alt="" für dekorative Bilder.
Der Textkontrast liegt unter dem Minimum von 4,5:1
WCAG 1.4.3 Kontrast (Minimum)
Links brauchen erkennbaren Text
WCAG 2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
BFSG-Checkliste für Webshops
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Prüfen Sie, ob das BFSG für Sie gilt.
Es gilt für Webshops, die an Verbraucher in Deutschland verkaufen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
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Gestalten Sie die Website nach EN 301 549.
Die Norm verweist auf die Erfolgskriterien der WCAG. Texte, Bilder, Formulare und die Bedienung per Tastatur müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
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Machen Sie Kundenkonto, Checkout und Bezahlung barrierefrei.
Nach § 19 BFSGV müssen Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein.
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Geben Sie die Barrierefreiheit Ihrer Produkte an.
Stellt der Hersteller Informationen zur Barrierefreiheit eines Produkts bereit, gehören sie nach § 19 BFSGV in den Shop.
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Veröffentlichen Sie die Informationen zur Barrierefreiheit.
Nach § 14 BFSG und Anlage 3 BFSG beschreiben Sie in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise, wie Ihr Shop die Anforderungen erfüllt, in barrierefreier Form und so lange, wie Sie den Shop betreiben.
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Prüfen Sie nach jeder Änderung erneut.
Nach § 14 BFSG müssen die Anforderungen stets erfüllt sein. Ein datierter Nachweis jeder Prüfung und Korrektur zeigt der MLBF, dass Sie Probleme kannten und behoben haben.
Für wen das BFSG gilt
Das BFSG gilt für Unternehmen, die Verbrauchern in Deutschland bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten, darunter den elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen, E-Books, die Personenbeförderung und die Telekommunikation. Ein Webshop gehört zum elektronischen Geschäftsverkehr.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Ab 10 Beschäftigten oder wenn beide Finanzgrenzen überschritten sind, gelten die Pflichten.
Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 auch für Dienstleistungen, die es schon vorher gab. Nach § 38 BFSG dürfen Anbieter Produkte, die sie vor diesem Datum rechtmäßig für eine Dienstleistung eingesetzt haben, bis zum 27. Juni 2030 weiter nutzen, und vorher geschlossene Verträge laufen bis zu ihrem Ende weiter, längstens bis zu diesem Datum.
Welcher Standard gilt
Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf die Erfolgskriterien der WCAG verweist. Conforma prüft nach WCAG 2.2 AA und EN 301 549. Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz und nicht für Unternehmen unter dem BFSG.
Unternehmen müssen außerdem Informationen zur Barrierefreiheit veröffentlichen, wie § 14 BFSG und Anlage 3 BFSG es vorsehen. Conforma erstellt eine Erklärung zur Barrierefreiheit auch auf Deutsch.
Wer das BFSG durchsetzt
Die Marktüberwachung liegt bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Verbraucher können sich nach § 34 BFSG außerdem an die Schlichtungsstelle BGG wenden.
Bis Juni 2026 gingen bei der MLBF fast 700 Meldungen ein. Stand September 2026 ist in der EU noch kein Bußgeld nach einer Umsetzung des European Accessibility Act verhängt worden. Wird ein Unternehmen gemeldet, kann es mit einem datierten Nachweis zeigen, dass es die Probleme kannte und behoben hat. Ein Konto bei Conforma hält jede Prüfung und jede Korrektur mit Datum fest.
Was der Check prüft
Conforma lädt die Seite in einem Browser und prüft sie mit axe-core in Desktop-Breite (1366 Pixel) und in Smartphone-Breite (390 Pixel). Jedes gefundene Problem erhält eine Lösung in verständlichem Deutsch.
Automatische Tests decken etwa ein Drittel der WCAG-Erfolgskriterien ab. Tastaturbedienung und Screenreader-Ausgabe prüfen Sie zusätzlich von Hand. Ein Konto führt Sie mit geführten Prüfungen durch diese Punkte. Konto und App sind auf Englisch.
Quellen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Gesetze im Internet
- § 19 BFSGV: Zusätzliche Anforderungen an Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
- Land Sachsen-Anhalt, 1. Juni 2026: Die Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg bearbeitet fast 700 Meldungen
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Ob das BFSG für ein Unternehmen gilt, hängt von seinen Dienstleistungen und seiner Größe ab.